Lizenzbedingungen

Einleitung

Diese Lizenzbedingungen gelten zwischen Ihnen als Veranstaltungsplaner (nachfolgend "Lizenznehmer") und der core23 GmbH als Platform Anbieter (nachfolgend "Lizenzgeber").

1. Lizenzerteilung

Diese Lizenz berechtigt den Lizenznehmer, die Cloud-Software und Mobile Apps (nachfolgende "SaaS-Services") für die angegebenen Anzahl an Personen und in dem in der Produktbeschreibung angegebenen Funktionsumfang zu nutzen.

1.1. Testzeitraum

Zum Kennenlernen wird dem Lizenznehmer vom Lizenzgeber eine unentgeltliche, einfache Lizenz zur vorübergehenden Nutzung der Software (Testlizenz) bereitgestellt. Der Testzeitraum beträgt in der Regel 14 Tage ab der Registrierung. Gefällt dem Lizenznehmer die Software, kann er die Einschränkungen der Testversion jederzeit durch den kostenpflichtigen Erwerb eines Abonnements aufheben. Die Nutzung der Testlizenz ist unverbindlich, verpflichtet nicht zum Kauf und ist ausschließlich für Testzwecke, nicht für den produktiven Einsatz, vorgesehen.

Die Testlizenz kann ohne Angabe von Gründen jederzeit durch den Lizenzgeber entzogen werden.

2. Zeitraum

Der Nutzungszeitraum beginnt mit dem Erwerb der SaaS-Services mit dem Abschluss eines Abonnements durch den Lizenznehmer und umfasst die im Kaufpreis enthaltene Nutzungsdauer. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann die Software vom Lizenznehmer nicht weiter genutzt werden.

Für die Verwendung optional angebotener, kostenpflichtiger Zusatzmodule ist stets eine gültige Lizenz für der Basissoftware erforderlich.

Nach Ablauf des Nutzungszeitraums und einer anschließenden Karenzzeit von einem Monat werden alle Veranstaltungsdaten, die im Zusammenhang mit dem Lizenznehmer stehen, aus dem System gelöscht. Dieser Zeitraum kann sich aus systembedingten Gründen verschieben. Nach Ablauf der Karenzzeit besteht kein Anspruch mehr auf Rücksicherung oder Export der Daten.

3. Nutzungsrecht

Der Lizenzgeber räumt den Lizenznehmer für den Nutzungszeitraum, das zeitlich befristete, nicht-exklusive, nicht-übertragbare Recht ein, die SaaS-Services zur Interaktion mit potentziellen Personal zu nutzen.

4. Mitwirkungspflichten

  1. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Software ausschließlich bestimmungsgemäß und im Rahmen der bereitgestellten Funktionen zu verwenden.
  2. Für die ordnungsgemäße Nutzung ist eine Internetverbindung mit ausreichendem Datendurchsatz erforderlich.
  3. Der Lizenznehmer hat sicherzustellen, dass unbefugte Dritte keinen Zugang zur Verwaltung der Software erhalten und dass die SaaS-Services vor Schäden durch Viren oder andere Schadsoftware geschützt ist. Dazu gehört insbesondere, die Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und ausschließlich über sichere IT-Systeme sowie sichere Internetverbindungen auf die SaaS-Services zuzugreifen. Es sind alle Handlungen zu unterlassen, die eine übermäßige Belastung der SaaS-Services verursachen, deren Funktionalität beeinträchtigen oder manipulieren oder die Integrität, Stabilität oder Verfügbarkeit der SaaS-Services gefährden könnten.
  4. Dem Lizenznehmer ist es untersagt, von dem Lizenzgeber bereitgestellte Software zu vervielfältigen, zu dekompilieren, einem Reverse Engineering zu unterziehen oder Sicherungskopien anzufertigen, es sei denn, dies ist gesetzlich zwingend erlaubt. Ebenso ist der Lizenznehmer nicht berechtigt, die Dokumentation oder sonstige Begleitmaterialien ohne vorherige Zustimmung an Dritte weiterzugeben.
  5. Darüber hinaus ist es untersagt, strafrechtlich verbotene oder unangemessene Inhalte (z. B. pornografisches Material, antidemokratische Inhalte, Hassrede, ...) in die SaaS-Services einzustellen oder zu verbreiten.

5. Konto Sperrung

Der Lizenzgeber ist berechtigt, den Zugang zu den SaaS-Services vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn der Lizenznehmer seine Verpflichtungen zur ordnungsgemäßen Nutzung gemäß diesen Nutzungsbedingungen verletzt.

6. Instandhaltung

Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, inaktive Benutzerkonten sowie abgelaufene Dokumente, ohne weitere Absprache mit den Lizenznehmer, zu löschen. Diese Maßnahme dient in erster Linie der Datenminimierung bzw. -sparsamkeit und um den reibungslosen Betrieb der Anwendung weiterhin gewährleisten zu können.

Zudem behält sich der Lizenzgeber vor, funktionale Anpassungen an den SaaS-Diensten vorzunehmen, sofern diese im Interesse der Mehrheit der (anderen) Lizenznehmern liegen.

7. Datenschutz

Der Lizenzgeber verarbeitet personenbezogene Daten des Nutzers in der Regel als Auftragsverarbeiter im Auftrag und gemäß den Weisungen des Lizenznehmers. Rechte des Nutzers in diesem Zusammenhang sind direkt gegenüber dem Ansprechpartner des Lizenznehmers geltend zu machen.

Verarbeitet der Lizenzgeber personenbezogene Daten des Lizenznehmers in eigener Verantwortung, stellt er unter https://www.urvent.com/privacy Informationen über den Umfang der Datenverarbeitung bereit.

8. Haftung

Die Texte und Inhalten der SaaS-Services werden "wie sie sind" und "wie verfügbar" bereitgestellt und können Ungenauigkeiten oder Tippfehler enthalten.

Der Lizenzgeber haftet dem Nutzer aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

  1. Der Lizenzgeber haftet aus jedem Rechtsgrund nach den gesetzlichen Bestimmungen
  2. Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sowie vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
  3. sowie arglistig verschwiegenen Mängeln

Sofern nicht anders vereinbart, haftet der Lizenzgeber maximal für alle Schäden, die aus den SaaS-Services entstehen oder damit in Verbindung stehen, unabhängig von der Form der rechtlichen Schritte, die eine Haftung auferlegen wird in Höhe des bisher gezahlten Preises der letzten 12 Monate. Diese Begrenzung gilt insgesamt für alle Ansprüche, Handlungen und Klagegründe jeglicher Art.

9. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

Stand: Dec 31, 2024
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